Anmeldung von seepferdchen

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    • Anmeldung von seepferdchen

      Hallo

      Ich habe da einige fragen zum anmelden der zuchttiere und der Papieren der Jungtiere



      1. Wo und wie genau melde ich meine zuchtiere an ich mit schon regestier beim Artenschutz Naturschutzbehörde weil ich mal teichmolche gezüchtete habe aber da gibt es extra Abteilungen für bei seepferdchen habe ich nix gefunden wo ich mir hin wenden kann


      2. Wie stelle ich für Jungtiere Papiere aus und wenn wo bekomme ich verdrücke her auf was muss ich achten



      Ich habe zwar noch keine abgabe Tiere möchte aber alles in trockenen tüchern haben vor ich da stehen und nicht weiß wie ich das machen soll


      Danke schön mal für eure antworte

      MfG Jennifer : Seepferd :
    • Hallo Jennifer,

      welches Bundesland bist Du denn?

      1. In Schleswig Holstein habe ich Ansprechspartner bei der unteren Naturschutzbehörde. Da gibt es für Seepferdchen keine spezielle Abteilung. Die Ansprechpartner sind dieselben, wie bei der Anmeldung von Reptilien.
      Würde ansonsten mit der Abteilung, wo Du Deine Teichmolche an- und abgegemeldet hast, Rücksprache halten.

      2. Einen Vordruck kann ich Dir gerne zusenden. Ich habe bei meinen Vordrucken auch eine Rubrik für die Elterntiere, da ich weiß, dass inbes. Berlin und Niedersachsen, da manchmal etwas "anspruchsvoller" sind. Ggf.
      würde ich aber auch hier Rücksprache mit der für Dich zuständigen Behörde halten, was sie sich wünschen und/oder ob Du ein Zuchtbuch benötigst. Meinen Vordruck habe ich aus dem Internet und für meine Ansprüche
      noch optimiert.

      Viele Grüße, Sabrina
    • Enny90 schrieb:

      1. Wo und wie genau melde ich meine zuchtiere an ich mit schon regestier beim Artenschutz Naturschutzbehörde weil ich mal teichmolche gezüchtete habe aber da gibt es extra Abteilungen für bei seepferdchen habe ich nix gefunden wo ich mir hin wenden kann
      Die Tiere müssen bei der unteren Naturschutzbehörde Deines Wohnortes angemeldet werden. Genau dort wo Du die Teichmolche gemeldet hast.

      Enny90 schrieb:

      2. Wie stelle ich für Jungtiere Papiere aus und wenn wo bekomme ich verdrücke her auf was muss ich achten
      Du stellst für die Jungtiere keine Papiere aus, das macht die Behörde. Sie stellt Dir eine Nachzuchtbestätigung aus.


      Nachweispflicht für legale Herkunft (§ 46 BNatSchG)
      Wer Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, muss der zuständigen Behörde auf Verlangen die legale Herkunft und damit den rechtmäßigen Besitz der Exemplare nachweisen. Werden die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, können die Exemplare eingezogen werden. Nachweise sind vom jeweiligen Besitzer zu erbringen.

      Abhängig von der jeweiligen Einstufung der Tiere und Pflanzen in eine der verschiedenen Schutzkategorien sind für den Nachweis verschiedene Dokumente/Belege erforderlich.



      SchutzkategorieNachweise/erforderliche Dokumente
      Arten des Anhang A der EG-ArtenschutzverordnungEinfuhrgenehmigungen; EG-Bescheinigungen (gelb); CITES-Bescheinigungen (blau); bei Erwerb vor der Unterschutzstellung: Rechnungen, Gutachten usw.;
      Kauf und Verkauf seit 1997 nur mit EG-Vermarktungsgenehmigung *)
      Arten des Anhang B der EG-Verordnung 338/97, Europäische Vogelarten und Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 BArtSchVFreie Nachweisführung z.B. durch CITES-Bescheinigungen (blau), Nachzuchtbestätigungen, Auszug aus dem Zuchtbuch, Kopien der Einfuhrgenehmigung mit Lieferschein, Rechnung oder Kaufvertrag, behördliche Bescheinigung, Gutachten usw.



      Ich persönlich habe eine elektronische Bestandsliste. Zu- oder Abgänge melde ich per Mail an und schicke die entsprechende Seite der Bestandsliste mit.Die Behörde kann die Seiten dann austauschen. So sind meine Liste und die dem Amt vorliegende immer identisch und aktuell. Als durchnummerierte Anlagen schicke ich Kopien vom Lieferschein, von der Nachzuchtbestätigung, der Herkunftsbestätigung oder Züchterbescheinigung mit.

      Bei der Erstanmeldung von Tierarten ist es vielleicht Vorteilhaft, persönlich mit dem Amt Kontakt aufzunehmen.
      LG
      Ralf
    • Moin Ralf,


      Du stellst für die Jungtiere keine Papiere aus, das macht die Behörde. Sie stellt Dir eine Nachzuchtbestätigung aus.

      also ich stelle meine Nachzuchtbestätigungen selber aus. Der unteren Naturschutzbehörde sende ich dann die Angaben, wohin ich bspw. Seepferdchen abgegeben habe.
      Daher, wie oben erwähnt, abhängig vom jeweiligen Bundesland und ggf. auch Absprache mit der Behörde.

      Viele Grüße, Sabrina
    • Moin Sabrina,
      Die Herkunftsbestätigung schreibe ich selbst aus wenn ich ein Tier weitergebe.
      Dann wie Du, weiter.
      Nachgezogene Tiere melde ich der Behörde, die stellen mir dann die Nachzuchtbestätigungen aus
      .
      Die ich dann bei Abgabe mitgeben kann oder bei Abgang zurückgebe.
      Ist halt überall, irgendwie anders aber ähnlich. ^^


      Harald schrieb:

      Hier dazu ein ganz interessanter Thread.
      ja und an manchen Stellen ganz lustig :D

      Eine interessante Frage wäre, wie ist mit Hybriden zu verfahren? :D

      LG
      Ralf
    • Moin Ralf,

      somit erfolgt bei Dir noch ein weiterer Schritt, also ein weiteres Dokument mehr, wenn ich Dich richtig verstehe?

      Das kenne ich in der Form bei uns gar nicht.


      tenrek schrieb:

      Ist halt überall, irgendwie anders aber ähnlich.

      Ja, das stimmt. Einige Bundesländer verlangen etwas mehr, andere etwas weniger.
      Im Zweifelsfall rufe ich immer bei der unteren Naturschutzbehörde an und frage nach, meist ist dass das einfachste.

      Viele Grüße, Sabrina