Informationspflicht des Verkäufers

    Aus Gründen der Höflichkeit bitten wir das Geschriebene mit seinem Vornamen zu kennzeichnen, Danke, das Team der IG.

    • Informationspflicht des Verkäufers

      Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt mit, dass es ab dem 01.08.2014 ein neues Gesetz gibt.

      Auszug aus dem Tierschutzgesetz §21, Abs.5, Nr.2 …

      derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, ab dem 1. August 2014 sicherzustellen hat, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art an den jeweiligen künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung, übergeben werden; dies gilt nicht bei der Abgabe an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b in der vorstehend bezeichneten Fassung.

      Den gesamten Text findet ihr hier.

      Ich lasse mich Überraschen. :rolleyes:
      - "Mein kleines azooxanthellates Aquarium" -

      Beste Grüße
      Harald
    • Hallo Harald,

      wie bist Du überhaupt auf diese kleine Perle gestoßen?!?
      Ich kann es jedenfalls nur begrüßen, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kür wäre dann, wenn der Verkäufer auch noch abklopft, wie wahrscheinlich es ist, dass die gewünschte Neuerwerbung dem bereits vorhandenen Bestand den Krieg erklärt. :D

      Gruß
      Sandy
    • Hallo Henning,

      ich hatte das Gesetz mal durchgelesen, da wird ja für alle möglichen Tiere sehr genau vorgeschrieben, wieviel Liter dort bereitgestellt werden müssen. Wenn das wirklich so durchgesetzt würde würde die Zahl der Aquarianer mit Fischen drastisch sinken. Danach zu urteilen ist praktisch jede existierende Becken mit Fischen überbesetzt.

      Es ist aber nicht zu leugnen, dass die Beratung in den Geschäften teils extrem zu wünschen übrig lässt à la Pomacanthus imperator in einen 130l-Würfel und ähnliches. Nur die Gefahr von Auswüchsen (haben Sie drei Jahre die Haltung dieser Fische studiert und ist Ihre Kompetenz auch offiziel zertifiziert?) ist da immer gegeben.

      Gruß
      Sandy
    • Flipper schrieb:

      Wenn das wirklich so durchgesetzt würde würde die Zahl der Aquarianer mit Fischen drastisch sinken.

      genau das wird vermutlich nicht passieren.
      In Österreich gibt es eine derartige Rechtslage schon länger; "durchgesetzt" wird sie aber auch da nicht.
      Ich persönlich halte das alles ohnehin für einen Auswuchs deutscher ORdnungs- und Regelungswut und ziemlich an der Praxis vorbei :grumble:
      Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen! (Aristoteles)
      -------------------
      Salzige Grüße
      Achim
    • DSB 05 schrieb:

      hat das ganze etwas gutes

      das wiederum bezweifle ich.
      Ich denke da anden durchnittlichen beamteten Absolventen der Verwaltungsfachhochschule, der in der Regel die Gebührenbescheide für die ABwasserentsorgung erstellt und jetzt Haltungsbedingungen für Fische definiert, von denen er weder Namen noch Aussehen kennt....
      Ich hab' so eine ungefähre Vorstellung davon, wie das ausgehen wird :dash:
      Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen! (Aristoteles)
      -------------------
      Salzige Grüße
      Achim
    • Glaube auch das wir da von so einer EU diese Ideen übergestülpt bekommen.
      Ob dies immer Vor-/oder Nachteile mit sich bring darf jeder für sich Entscheiden. Doch genau diese Gesetze und Verordnungen machen uns irgendwann mal so Träge, das wir bevor wir etwas machen dürfen einen Antrag in 6 fache Ausführung schrieben müssen und dann ein paar Wochen warten dürfen bis jegliche Einsprache Fristen abgelaufen sind.
      Für unser Hobby wir dies auch noch Einschränkungen mit sich bringen, da bin ich mir sicher.
      ><((((º> <º)))) ><

      Salzige Grüsse
      Henning
    • hallo,

      in der schweiz, also bei mir als züchter ist es so das ich bis zu 1000 nachzuchtiere verkaufen darf ohne gewerblichen register. das heisst nicht das ich tiere einkaufen darf oder importieren darf und dan verkaufe, dies geht unter einer abgeschlossennen berufslehre als tierpfleger oder so wie ich als kantonaler züchter. alles was über die 1000 fische ausgeschlosen niedere tiere sind muss angemeldet sein und versteuert werden. nachzuchteneinkauf ist das selbe da sie nicht vom züchter selber gezüchtet sind. dies geht unter gewerblicher handel mit tieren. das was ihr in deutschland jetzt bekommt haben wir in der schweiz schon aber nur mit cites tieren oder forschungstieren, raten mäuse etc.
      bei den pferdchen siehts wieder strenger aus für ein hobbyzüchter. der wird aber auch nie 1000 tiere nachzüchten und somit interesiert das niemanden auser die tiere sind ilegal oder krank weiter verkauft worden.
      bei geschützten tieren wie ich sie züchte muss ich dem erwerber eine herkunftsbescheinigung ausfühlen mit citesnr. und alles drum und dran mit haltungshinweisen. dies müsste ich bei dir henning auch machen. da ich die tiere dir nicht verkauft habe ist es so eine graue zone, du hast sie in aufzuchtobhut und das ist nicht geregelt. mache ich das mit einem von der EU, ui dan bin ich schwer dran, busse bis zu 15'000 schweizer franken und wens dumm geht lebenslanges zuchtverbot. das wir in der schweiz eine sogenante wilkürlichkeit haben, also nicht falsch verstehn wird dies zuletzt das vetrenäramt bestimmen ob herrn x oder ich das machen darf oder nicht. bis jetzt ist immer herrn x an mir gescheitert da es auch mit ausbildungen und kursen zutun hat was nicht jeder herr x hat. sonst gelten die regelungen von unserem sdat und dem bevet was jetzt blv heisst.

      ich finde das die politik sich mit fachleuten auch den züchtern die wirklich was machen und auch sich weiterbilden unter die arme greifen sollen und nicht mit gesetzen was durchsetzen was die schwarzen schafe ausmerzt sondern auch den züchtern so schadet und steine in den weg geleit werden. kenne dies gerade selber im momennt und wurde wegen einem bericht in den medien vom tierschutz verzeigt, sie haben aber verloren da ich alle verordnungen einhielt.

      das würde soviel ich weiss auch in der EU so sein.
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